Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, sofern es sich um einen Geburtsvorbereitungskurs bzw. Rückbildungskurs handelt. Hierfür ist eine von der Kursteilnehmerin unterschriebene Versichertenbestätigung über die erfolgten Kursstunden erforderlich.
Bei privat versicherten Frauen erfolgt eine Rechnung auf Grundlage der für den Wohnsitz der Teilnehmerin gültigen Privat-Gebührenordnung.
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine Andere zu ersetzen.
Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Kursteilnehmerin verpflichtet sich, die versäumten Kursstunden privat per Überweisung an die Hebamme zu entrichten. Die Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der für den Wohnsitz der Teilnehmerin gültigen Privat-Gebührenordnung. Die Privatrechnung wird der Kursteilnehmerin per Post oder per E-mail zugesandt.
Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen 10 Zeitstunden Rückbildungsgymnastik.
Wenn die Kursteilnehmerin einen zusätzlichen Rückbildungskurs bei einer anderen Hebamme besucht, muss Sie die von der Krankenkasse nicht übernommenen Stunden selbst zahlen. Die Gebühren richten sich nach der für den Wohnsitz der Teilnehmerin gültigen Privat-Gebührenordnung. Auch hier erhält die Kursteilnehmerin die Privatrechnung per Post oder per E-mail von der Hebamme.
Die Abrechnung der Gebühren mit den gesetzlichen Krankenkassen ist nur möglich, wenn die Geburt bei Kursende weniger als 9 Monate zurückliegt. Wenn die Geburt länger zurückliegt, erhält die Kursteilnehmerin eine Privatrechnung.
weitere Kurse (IGEL Kurse):
Kursgebühren die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sind vor Kursbeginn per Überweisung, spätestens zur ersten Kursstunde in Bar in voller Höhe zu entrichten.
Widerrufsbelehrung
Sie können den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Dafür senden Sie den Widerruf schriftlich per Email an hebammelisa.mm@gmail.com
14 Tage vor Kursbeginn endet die Widerrufsfrist, auch wenn noch keine 14 Tage seit Anmeldung vergangen sind.
Nach Ablauf der 14 Tage ist eine Kündigung des Kurses nur dann möglich, wenn sich ein Ersatzteilnehmer findet. In diesem Fall erhebe ich eine Stornierungsgebühr in Höhe von 15 €, die privat zu zahlen ist.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung VOR Kursende ist nicht möglich.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Der Kurs findet in Präsenz statt. Über Ort und Zeit wurden Sie gesondert informiert.
Eine Aufzeichnung des Kurses oder Teilen davon ist untersagt !
Haftung :
Die Hebamme haftet nur für durch sie selbst erbrachte Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine eigene Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Privatrechnungen:
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim
Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich.Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro
berechnet.
Weitergabe der Daten :
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Datenschutzvereinbarung
1. Art und Zweck der Datenverarbeitung
Die Hebamme erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Hebammentätigkeit personenbezogene Daten der Patientin sowie der in die Betreuung involvierten (ungeborenen/geborenen) Kinder. Dabei handelt es sich neben Angaben zu Ihrer Person und den relevanten Sozialdaten (Name, Kontaktdaten, Versichertendaten, etc.) auch um die für die Betreuung relevanten Gesundheitsdaten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG nF (Versorgung im Gesundheitsbereich) oder – sofern Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich sein sollte – Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Für die Durchführung der Abrechnung nimmt die Hebamme eine externe Abrechnungsstelle in Anspruch und übermittelt dieser zu diesem Zweck die abrechnungsrelevanten Patientendaten. Rechtsgrundlage hierfür ist bei Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern §§ 301a, 302 SGB V. Bei privat Krankenversicherten oder im Falle der Inanspruchnahme von nicht seitens der GKV erstattungsfähigen Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin.
2. Empfänger Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies zur Durchführung des Behandlungsvertrages, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und zur Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich ist und die Patientin der Weitergabe einwilligt oder eine rechtliche Grundlage diese gestattet.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind insbesondere Abrechnungsdienstleister, gesetzliche Kostenträger, Labore und ggf. Ärzte.
Im Ausnahmefall ist die Hebamme gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten weiteren Empfängern zu übermitteln, wie etwa bei der Mitteilung an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten.
3. Dauer der Speicherung Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach der Rechnungsstellung müssen die entsprechenden Nachweise aufgrund der steuerrechtlichen Regelungen (§ 14b UStG) zehn Jahre aufbewahrt werden. Zusätzlich besteht im Rahmen der Hebammenberufsordnung die Verpflichtung, eine Dokumentation Ihrer Betreuung für 10 Jahre aufzubewahren. Darüber hinaus ist die Hebamme aufgrund der Regelung in § 199 Abs. 2 BGB dazu berechtigt, Dokumentationsunterlagen bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
4. Ihre Datenschutzrechte
Sie haben gegenüber der Hebamme das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten, auf Übermittlung der Sie betreffenden Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können jedoch ggfs. gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Hebamme personenbezogene Daten zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, sofern sich nach Ihrer Auffassung aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die der Verarbeitung entgegenstehen.
Hierüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren. Eine Übersicht der zuständigen Datenschutzbehörden finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html